Erinnerung Löschung MWST: Med. MasseurIn eidg. FA – Kanton Bern

18. Dezember 2024

Gerne erinnern wir unsere Mitglieder (insbesondere aus dem Kanton Bern) zur Deadline für die Löschung bei der Mehrwertsteuer. Dies betrifft Med. MasseurInnen eidg. FA, welche als Gesundheitsfachperson unter kantonaler Berufsausübungsbewilligung arbeiten und ein eigenes Geschäft mit bestehender Mehrwertsteuerpflicht führen.

Die Abmeldung mit klaren Voraussetzungen muss bekanntlich innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode, spätestens bis Ende Februar 2025 erfolgen. Mehr Infos gibt es im folgenden Link auf der Website der Eidg. Steuerverwaltung

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-an-abmeldung/mwst-loeschung/unterschreitung-umsatzgrenze.html