Meilenstein – Leistungsvergütung PraktikantInnen
1. Januar 2026
Auf dem Weg zum eidg. Berufsabschluss in der Medizinischen Massage ist in der Prüfungsordnung mit Wegleitung im Modul 8 zwingend ein klinisches Praktikum vorgegeben. Mit der Methodenregistrierung «Berufspraxis Medizinische Massage vdms-asmm» (EMR Nr. 1181) werden die PraktikantInnen als Leistungserbringer durch die Krankenversicherer anerkannt und diese können die gleichen Tarifziffern abrechnen wie die Med. MasseurInnen eidg. FA (EMR Nr. 118).
Die Richtlinien sind beschrieben unter: Praktikum – VDMS
