Praktikum
Auf dem Weg zum eidg. Berufsabschluss in der Medizinischen Massage ist in der Prüfungsordnung mit Wegleitung im Modul 8 zwingend ein klinisches Praktikum vorgegeben.
Mit der Methodenregistrierung «Berufspraxis Medizinische Massage vdms-asmm» (EMR Nr. 1181 / ASCA Nr. 2341) werden die PraktikantInnen als Leistungserbringer durch die Krankenversicherer anerkannt und diese können die gleichen Tarifziffern abrechnen wie die Med. MasseurInnen eidg. FA (EMR Nr. 118 / ASCA Nr. 234).
