Die Verbandsmitglieder aus den Kategorien Kollektivmitglied und Arbeitgeber stärken gemeinsam mit dem vdms-asmm den Beruf der medizinischen Massage. Nutzen auch Sie Ihre Chance und werden Teil von einem partnerschaftlichen Netzwerk.
Kollektivmitglied können Firmen, Organisationen oder Drittverbände werden, die sich mit dem Verbandszweck des vdms-asmm identifizieren oder diesen fördern wollen.
Das Kollektivmitglied sieht der vdms-asmm als Partner und diese müssen einen Bezug zum Bildungswesen oder der Gesundheitsbranche haben. Die Kollektivmitglieder erkennen den Mehrwert eines Med. MasseurIn EFA. Der vdms-asmm hilft, diese Mehrwerte zu bearbeiten, auszubauen und auf den Kommunikationskanälen sichtbar zu machen. Die Kollektivmitglieder bekommen Präsenz in den Kommunikationskanälen des vdms-asmm und profitieren direkt vom vdms-asmm Marktauftritt.
In die Arbeitgeber Mitgliederkategorie werden Firmen aufgenommen, welche mindestens drei Med. MasseurInnen EFA als ArbeitnehmerIn beschäftigen.
Durch den Wandel und Druck im Gesundheitswesen werden die Arbeitgeber für den Med. MasseurIn EFA auch in der Verbandsarbeit immer wichtiger und umgekehrt. Der vdms-asmm bearbeitet adäquat die Bedürfnisse der Arbeitsgeber in der Bildung und der Berufsausübung des Med. MasseurIn.
Mit einem koordinierten Vorgehen und unter Berücksichtigung aller Anspruchsgruppen bearbeitet der vdms-asmm die gemeinsam mit den Arbeitgebern definierten Ziele für den Med. MasseurIn EFA.