Gesundheitsfachperson
Medizinische Massage gilt als die Königsdisziplin der manuellen Therapie. Der Patient steht im Mittelpunkt. Die Lehrgänge zum Medizinischen Masseur bestehen aus einem schulischen und einem praktischen Teil, welche berufsbegleitend oder als Vollzeitausbildung absolviert werden. Wer die Abschlussprüfung besteht, darf den geschützten Titel „Medizinischer Masseur mit eidg. Fachausweis“ tragen. Die Ausbildung berechtigt dazu u.a. eine eigene Praxis zu führen und als Gesundheitsfachperson aktiv zu sein.
Methoden
fokussiert,
kompetent
wachsam,
harmonisch
Rückvergütung Krankenkassen/Versicherer
Der Medizinische Masseur eidg. Fachausweis wird von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) als Gesundheitsfachperson geführt. Die Dienstleistungen des Medizinischen Masseurs EFA werden von der Zusatzversicherung VVG übernommen.
Beiliegendes Informationsblatt hilft Ihnen, die Tätigkeit des Med. Masseur in Bezug auf die Rückvergütung der Krankenkasse einzuordnen.